Infos Arbeitsrecht

 

Eingruppierung

Pädagogisches Personal

Entgeltgruppe

Tätigkeit

S2

Tätigkeit einer Kinderpfleger/in (ohne Ausbildung)

S3

Tätigkeit einer Kinderpfleger/in

S4

Kinderpfleger/in mit schwieriger fachlicher Tätigkeit

S8a

Erzieher/in (auch: Heilerz., HeilerzPfl., gleichwertige Tätigkeiten   wie KiKrankenschw. )

Leiter/in einer Kindertagesstätte

stellv. Leiter/in einer Tagestätte mit mindestens 40 Plätzen

S8b

Erzieher/in mit besonders schwieriger fachlicher Tätigkeit   (Sprachförderkräfte, Integrationsgruppen (1/3 d. Kinder))

S9

Leiter/in einer Kindertagesstätte (bis 39 Plätze)

stellv. Leiter/in einer Tagestätte mit mindestens 40 Plätzen

S13

Leiter/in einer Tagesstätte mit mindestens 40 Plätze

stellv. Leiter/in einer Tagesstätte mit mindestens 70 Plätzen

S15

Leiter/in einer Tagesstätte mit mindestens 70 Plätzen

stellv. Leiter/in einer Tagesstätte mit mindestens 100 Plätze

S16

Leiter/in Tagesstätte mit mindestens 100 Plätzen

stellv. Leiter/in Tagesstätte mit mindestens 130 Plätzen

S17

Leiter/in Tagesstätte mit mindestens 130 Plätzen

stellv. Leiter/in Tagesstätte mit mindestens 180 Plätzen

S18

Leiter/in Tagesstätte mit mindestens 180 Plätzen

 
 

Stufenlaufzeiten

Achtung neu!
 
Für alle Beschäftigten im TV-L und TVöD gelten seit 1.Oktober 2024 neue und kürzere Stufenlaufzeiten. Das bedeutet einen schnelleren und damit schneller und mehr Geld. Außerdem gelten im Sozial-und Erziehungsdienst nun die gleichen Stufenlaufzeiten wie für die anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
Die neuen Stufenlaufzeiten im Überblick:
  • Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1
  • Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2
  • Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3
  • Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
  • Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5
Bis zum 30.September 2024 betrug die Laufzeit in Stufe 2 drei Jahre, in Stufe 3 vier Jahre.
 
 

Ermittlung der Durchschnittsbelegung einer Kindertagesstätte:

Zahl der vom 1.Oktober bis 31. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres vergebenen,je Tag gleichzeitig belegbaren Plätzen
oder
Zahl wird in mindestens 6 Mon. des Kalenderjahres erreicht
oder
Zahl wird voraussichtlich in den nächsten 6 Monaten erreicht
Unterschreitungen bis 5 % sind unschädlich

Für die unterschiedlichen Betreuungsformen werden unterschiedliche
Faktoren angesetzt:
  • Kinder von 3 bis 6 in Regelbetreuung  1,00
  • Kinder bei Betreuung von 6 bis 7 Std.  1,20
  • Kinder in Ganztagesbetreuung (mehr als 7 Std.) 1,33
  • Kinder nach Schuleintritt 1,33
  • Kinder bis zu 3 Jahren 2,65
  • Kinder mit Behinderungen/besonderem erz. Bedarf 3,00
Der jeweils höchstmögliche Faktor kommt zur Anrechnung.
 
 

AR Dienstordnung für pädagogische Mitarbeiter

Quelle: Landeskirche Baden ARK