Quelle: Landeskirche Baden ARK
Infos Arbeitsrecht
Eingruppierung
Pädagogisches Personal
Tätigkeit
Tätigkeit einer Kinderpfleger/in (ohne Ausbildung)
Tätigkeit einer Kinderpfleger/in
Kinderpfleger/in mit schwieriger fachlicher Tätigkeit
Erzieher/in (auch: Heilerz., HeilerzPfl., gleichwertige Tätigkeiten wie KiKrankenschw. )
Leiter/in einer Kindertagesstätte
stellv. Leiter/in einer Tagestätte mit mindestens 40 Plätzen
Erzieher/in mit besonders schwieriger fachlicher Tätigkeit (Sprachförderkräfte, Integrationsgruppen (1/3 d. Kinder))
Leiter/in einer Kindertagesstätte (bis 39 Plätze)
stellv. Leiter/in einer Tagestätte mit mindestens 40 Plätzen
Leiter/in einer Tagesstätte mit mindestens 40 Plätze
stellv. Leiter/in einer Tagesstätte mit mindestens 70 Plätzen
Leiter/in einer Tagesstätte mit mindestens 70 Plätzen
stellv. Leiter/in einer Tagesstätte mit mindestens 100 Plätze
Leiter/in Tagesstätte mit mindestens 100 Plätzen
stellv. Leiter/in Tagesstätte mit mindestens 130 Plätzen
Leiter/in Tagesstätte mit mindestens 130 Plätzen
stellv. Leiter/in Tagesstätte mit mindestens 180 Plätzen
Leiter/in Tagesstätte mit mindestens 180 Plätzen
Stufenlaufzeiten
- Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1
- Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2
- Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3
- Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
- Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5
Ermittlung der Durchschnittsbelegung einer Kindertagesstätte:
oder
Zahl wird in mindestens 6 Mon. des Kalenderjahres erreicht
oder
Zahl wird voraussichtlich in den nächsten 6 Monaten erreicht
Unterschreitungen bis 5 % sind unschädlich
Für die unterschiedlichen Betreuungsformen werden unterschiedliche
Faktoren angesetzt:
- Kinder von 3 bis 6 in Regelbetreuung 1,00
- Kinder bei Betreuung von 6 bis 7 Std. 1,20
- Kinder in Ganztagesbetreuung (mehr als 7 Std.) 1,33
- Kinder nach Schuleintritt 1,33
- Kinder bis zu 3 Jahren 2,65
- Kinder mit Behinderungen/besonderem erz. Bedarf 3,00




