In kirchlichen Einrichtungen gibt es keinen Personalrat oder Betriebsrat, sondern eine MitArbeitenden-Vertretung, die die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertritt.
Auch in der Evangelischen Kirche in Karlsruhe gibt es eine MAV. Sie besteht für diese Amtsperiode aus elf Personen, die für 4 Jahre von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt wurden.